gutsprache für einen Ausbildungskurs sowie von Arbeitsvermittlung. Nach Abschluss des Eingliederungsprozesses per 31. März 2023 und Durchführung des Vorbescheidverfahrens verneinte sie mit Verfügung vom 26. Oktober 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 26. Oktober 2023 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die gesetzlichen Versicherungsleistungen auszurichten;