Urteil des Bundesgerichts 8C_728/2017 vom 31. August 2018 E. 3.2.2). Nämliches gilt für die Prüfung der Frage, ob sich der psychische Gesundheitszustand in neuanmeldungsrechtlich relevanter Weise verschlechtert hat (vgl. E. 3; Beschwerde S. 9 ff.). - 10 - 7.3. Demnach hat die Beschwerdegegnerin einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente sowie berufliche Massnahmen zu Recht verneint. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.