unter dem Zufallsbereich ergeben. Daneben seien weitere Inkonsistenzen zwischen den Verhaltensbeobachtungen und den Untersuchungsbefunden festzustellen. Das kognitive Ausfallsmuster folge keinem bekannten hirnorganischen Ausfallsmuster und sei in seinem Schweregrad so nicht beobachtbar (massivste verbal-mnestische Abrufstörung ohne inhaltliche Perseverationen im Gespräch und mit korrekter Angabe von Terminen und Ereignissen usw.). Auch die Angaben zu den kognitiven Beschwerden hätten klinisch so nicht beobachtet werden können.