7.2. Der interdisziplinären Gesamtbeurteilung der SMAB AG Bern vom 17. März 2023 ist in Bezug auf die Konsistenz und Plausibilität der von der Beschwerdeführerin geklagten Symptome bzw. Funktionseinbussen zu entnehmen, dass sich bei den somatischen Begutachtungen keine eindeutigen Anhaltspunkte für eine fehlende Konsistenz oder Plausibilität ergeben haben. Die Gutachter führten aus, auffallend sei nur gewesen, dass sich die Beschwerdeführerin trotz der angegebenen ausgeprägten Gefühlsstörungen an den Händen und Füssen sicher fortbewegt habe und keine Unsicherheiten beim Betasten von Objekten erkennbar gewesen seien.