Es könne nur klar festgestellt werden, dass es mit der Diagnose eines hochmalignen Non-Hodgkin-Lymphoms Anfang Juni 2019 zu einer deutlichen Verschlechterung gekommen, der Status quo ante diesbezüglich aber nach erfolgreicher Therapie wieder erreicht sei und seit Januar 2020 aus onkologischer Sicht eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestehe. Ansonsten lasse sich die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin (auch) im retrospektiven Verlauf seit Dezember 2016 nicht beurteilen (vgl. VB 200.1 S. 11).