Die Gutachter gelangten zum Schluss, dass die Frage nach einer Veränderung des Gesundheitszustandes seit dem 8. Dezember 2016 aufgrund der auffälligen Beschwerdevalidierung nicht sicher beurteilbar sei. Es könne nur klar festgestellt werden, dass es mit der Diagnose eines hochmalignen Non-Hodgkin-Lymphoms Anfang Juni 2019 zu einer deutlichen Verschlechterung gekommen, der Status quo ante diesbezüglich aber nach erfolgreicher Therapie wieder erreicht sei und seit Januar 2020 aus onkologischer Sicht eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestehe.