VB 67.2 S. 37). Dr. med. C._____ stellte in ihrem psychiatrischen Gutachten vom 6. Februar 2016 im Wesentlichen die sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit auswirkenden Diagnosen eines Status nach Anpassungsstörung mit vorwiegender Beeinträchtigung von anderen Gefühlen sowie Psychosomatisierung, gegenwärtig bis auf dysphorische Restsymptomatik weitgehend remittiert (ICD-10 F43.23), und einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) (vgl. VB 102 S. 44).