1.2. Die Beschwerdeführerin macht hingegen geltend, seit der Verfügung vom 8. Dezember 2016 sei eine deutlich erkennbare Verschlechterung ihres psychischen Gesundheitszustandes eingetreten. Die Gutachter der SMAB AG Bern hätten empfohlen, eine stationäre psychiatrische Abklärung durchzuführen, damit das Vorliegen einer Veränderung des Gesundheitszustandes sowie die Arbeitsfähigkeit beurteilt werden könnten. Geklärt werden solle dabei insbesondere auch die Frage, ob die Verdeutlichung bloss in der Begutachtungssituation oder im gesamten Krankheitsverlauf -4-