deführerin sowohl auf berufliche Massnahmen als auch auf eine Rente. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 2. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung vom 02.11.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Invalidenrente, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3-