Nach Eingang des Einwandschreibens der Beschwerdeführerin vom 27. Februar 2020 und Tätigung entsprechender Abklärungen stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 17. September 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Auf deren Einwandschreiben vom 12. November 2021 hin gab die Beschwerdegegnerin eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung (Allgemeine Innere Medizin, Onkologie, Psychiatrie und Neurologie) bei der SMAB AG Bern in Auftrag und verneinte daraufhin gestützt auf das entsprechende Gutachten vom 17. März 2023 mit Verfügung vom 2. November 2023 einen Anspruch der Beschwer-