Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Urteil VBE.2017.53 des Versicherungsgerichts vom 27. April 2017 abgewiesen. Dieses Urteil wurde in der Folge auf von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde hin vom Bundesgericht mit Urteil 8C_415/2017 vom 3. Januar 2018 bestätigt.