Auch aus dem Bericht der Klinik C._____ vom 4. Juli 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer weiterhin 100 % arbeitsunfähig sei und eine Wiederaufnahme der Arbeit als Bauspengler unrealistisch sei. Im Bericht der Klinik C._____ vom 16. November 2023 wird die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers im Übrigen als unverändert seit der letzten Konsultation beschrieben und es wird wiederum ausgeführt, dass der Beschwerdeführer insbesondere als Bauspengler 100 % arbeitsunfähig sei mit voraussichtlicher "nicht Wiederaufnahmemöglichkeit der Arbeit" (Beschwerdebeilage [BB] 2). Aus dem Bericht von Dr. med. D.__