Funktion vor. Bei den entsprechend geschilderten Symptomen würden keine adäquaten Therapien durchgeführt und die geklagten Symptome und Funktionseinbussen seien entsprechend des Befundes nicht ausreichend nachvollziehbar. Es liege eine grosse Zahl von Bildgebungen und Berichten ärztlicher Massnahmen vor, welche etwas im Kontrast mit den blanden Verhältnissen stehen würden (VB 117 S. 48 ff.). Der neurologische ZMB- Gutachter führte nach umfassender Würdigung der Berichte der Klinik C._____ (vgl. VB 117 S. 60 ff.) sodann aus, dass eine lumbale Rückenschmerzsymptomatik mit ischialgiformer Schmerzsymptomatik beidseits im -7-