Der Beschwerdeführer wurde ausweislich der Akten primär in der Klinik C._____ behandelt und dort auch operiert (vgl. VB 51). Die behandelnden Ärzte der Klinik C._____ diagnostizierten bei ihm vor der Operation am 14. Oktober 2021 (vgl. VB 51 S. 5 f.) u.a. eine schmerzhaft-sensorische Radikulopathie L5 und L4 beidseits und Lumbalgie sowie eine regrediente schmerzhafte Radikulopathie C7 links (VB 51 S. 7) und nach der Operation im weiteren Verlauf u.a. eine exazerbierte Lumbalgie und schmerzhafte Pseudoradikulopathie (gesamtes Bein) links sowie eine sensorische Radikulopathie C7 links (VB 54 S. 1).