3.2. Nach der Durchführung eines erneuten operativen Eingriffes beim Beschwerdeführer am 19. April 2023 (vgl. VB 123; 128) nahm RAD-Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, am 13. Oktober 2023 zur medizinischen Situation des Beschwerdeführers Stellung. Diesbezüglich hielt sie zusammengefasst fest, der Revisionseingriff am 19. April 2023 vermöge die Beurteilung der Gutachter insofern zu beeinflussen, als dass bis sechs Monate nach dem Eingriff erneut von einem instabilen Gesundheitszustand auszugehen sei.