3. 3.1. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre (orthopädische, neurologische, psychiatrische und internistische) ZMB-Gutachten vom 30. Januar 2023 (VB 117 S. 3 ff.). Darin wurden interdisziplinär folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 117 S. 13 f.): " - Chronisches lumbovertebrogenes Syndrom mit weitgehend indolenter Beweglichkeit, jedoch deutlich reduzierter Belastbarkeit der LWS, ohne lokale auslösbare Schmerzhaftigkeit und ohne radikuläre Reiz- oder Ausfallsymptomatik (…)