2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. November 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. November 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss, ihm sei unter Aufhebung der Verfügung eine Rente zuzusprechen. 2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Januar 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 2. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingabe vom 2. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer diverse medizinische Unterlagen ein.