Zudem veranlasste sie auf Empfehlung des RAD eine polydisziplinäre Begutachtung durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB; Gutachten vom 30. Januar 2023). Mit Vorbescheid vom 3. Mai 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen erhobenen Einwände und nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 1. November 2023 ab.