Rückforderung von Ergänzungsleistungen). Am 12. August 2022 forderte die Arbeitslosenkasse den Betrag von Fr. 1'717.05 zurück (VB II S. 37), womit der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt von der Rückforderung Kenntnis erhielt. Die Unfalltaggelder für den Monat Juli 2022 und damit für den gleichen Zeitraum wie die rückgeforderte Arbeitslosenentschädigung wurden – wie vorne dargelegt (vgl. E. 3.1. hiervor) – erst danach ausgerichtet. Damit ist es nicht von Bedeutung, ob der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des Erhalts der Rückerstattungsverfügung noch über die Unfalltaggelder verfügte.