3.2. Ein Erlass ist hingegen ebenfalls ausgeschlossen, wenn die versicherte Person bei Erhalt der Rückerstattungsverfügung noch über den vom Sozialversicherer rückwirkend ausbezahlten Betrag verfügte, da es ihr in diesem Fall zuzumuten gewesen wäre, den Betrag zur Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Arbeitslosenentschädigung zu verwenden (Urteil des -5-