1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 8. Juni 2021 beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 13. Juni 2021 ab dem 15. Juni 2021 Arbeitslosenentschädigung. Er sei bereit und in der Lage Vollzeit zu arbeiten. Die Arbeitslosenkasse richtete dem Beschwerdeführer für die Zeit vom Juni 2021 bis Juli 2022 Taggelder aus. Der Beschwerdeführer erlitt am 17. Juni 2022 einen Unfall, woraufhin ihm der Unfallversicherer vom 18. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Taggelder ausrichtete.