Zudem ist nicht ersichtlich, inwiefern B._____ als mehrjähriger selbständiger Geschäftsleiter eines Unternehmens im Eventbereich und dem absolvierten rund zweijährigen Praktikum bei der Beschwerdeführerin sowie mit dem Abschluss als Event- und Promotionsmanager nicht über die nötige Routine im Bereich "Events" verfügen soll.