worden sei. Es sei davon auszugehen, dass B._____ zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung gut ausgebildet gewesen sei und genügende Voraussetzungen mitbringe, um eine Stelle als Eventmanager antreten zu können. Zudem seien zu diesem Zeitpunkt 58 offene Stellen als Eventmanager ausgeschrieben gewesen, auf die er sich hätte bewerben können. Eine erschwerte Vermittelbarkeit aufgrund des Arbeitsmarkts beziehungsweise aufgrund fehlender Qualifikationen lasse sich daraus nicht ableiten (VB 18- 19).