2. 2.1. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2023 (Datum Poststempel) fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss, der Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2023 sei aufzuheben. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Dezember 2023 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: