1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer war zuletzt vom 1. August 2022 bis 25. Oktober 2022 als Projektleiter (Methodenvalidierung) bei der B._____ AG angestellt. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens am 18. Oktober 2022, mit welchem das Arbeitsverhältnis per 25. Oktober 2022 beendet wurde, meldete er sich am 26. Oktober 2022 (erneut) zur Arbeitsvermittlung an. Am 6. Dezember 2022 informierte ihn der Beschwerdegegner, dass die aufgrund eines zuvor am 12. August 2020 gestellten Antrags auf Arbeitslosenentschädigung eröffnete Rahmenfrist für den Leistungsbezug am 30. November 2022 ende.