3.7. Der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. G., Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, hielt in seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2022 fest, nach sorgfältiger Durchsicht der Dokumente könne er die Ausführungen von Dr. med. E. vom 9. April 2022 (recte: 29. April 2022) bestätigen. Es liege kein qualifizierter Krankheitswert vor. Die Zähne würden nicht in einer speziell schwierigen anatomischen Lage liegen. Es sei nicht zu erwarten, dass sich die Extraktionen als schwierig und aufwändig erweisen würden. Bei den Extraktionen handle es sich um eine präventive Massnahme, da zum heutigen Zeitpunkt keine qualifizierte Krankheit vorliege (VB 3.4).