3.2. Der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. E., Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, führte in seiner Stellungnahme vom 29. April 2022 aus, die Zähne 18, 28, 38 und 48 seien retiniert bzw. verlagert. Ein Krankheitswert sei nicht ersichtlich, es bestehe ein Status nach kieferorthopädischer Behandlung. Für Zahn 38 werde ein intraradikulärer Nervenverlauf geltend gemacht, was allerdings anhand des Befundes in der vorliegenden Orthopantomographie (OPT) nicht nachvollzogen werden könne, der Nervenkanal sei gegenüber den Wurzeln abgegrenzt.