2. 2.1. Mit fristgerecht dagegen erhobener Beschwerde vom 3. Januar 2023 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 13. Juni 2022 sowie der Einspracheentscheid vom 17. November 2022 seien aufzuheben. 2. Es seien im Zusammenhang mit der Entfernung der Weisheitszähne 18, 28, 38 und 48 die Kosten durch die OKP zu übernehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem beantragte er eventualiter die Einholung eines unabhängigen medizinischen Gutachtens.