Zudem hielt sie in ihrer Stellungnahme vom 17. Januar 2024 – ähnlich wie bereits in ihrer Einsprache vom 16. September 2023 (VB 37 ff.) – fest, bei dieser Angabe eines Pensums von 50 % sei sie "von einem schweizweit üblichen 100%-Pensum von 41 Stunden pro Woche" ausgegangen und habe sich dementsprechend auch als Übersetzerin für Anstellungen im Bereich von 50 % bis 60 % beworben (vgl. hierzu die Bewerbung vom 14. März 2023 in VB 42; siehe ferner VB 43 mit Angabe einer Wochenarbeitszeit von 15 bis 20 Stunden).