Dies würde – entgegen der Auskunft der Beschwerdegegnerin vom 15. September 2023 (VB 62) – selbst bei einem Sendungszugang vor dem 19. August 2023 gelten, denn die Einsprachefrist endet am nächstfolgenden Werktag, wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag oder ein Sonntag ist (Art. 38 Abs. 3 ATSG). Die mit der Sendungsnummer [...] spedierte Einsprache der Beschwerdeführerin vom 16. September 2023 (VB 37 ff.) wurde gemäss dem von der Post zur Verfügung gestellten elektronischen Suchsystems "Track & Trace" am 17. September 2023 aufgegeben und erfolgte damit jedenfalls rechtzeitig (Art. 39 Abs. 1 ATSG).