2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die Beschwerdeführerin am 25. November 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "- Der im Einspracheentscheid vom 26.10.2023 festgesetzte Vermittlungsgrad von 50 % sei auf 77.77 % anzuheben und - Der damit berechnete versicherte Verdienst sei nach Abzug der bereits ausbezahlten Leistungen der Beschwerdegegnerin gutzuschrieben." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 17. Januar 2024 hielt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an ihren Anträgen und deren Begründung fest.