"1. Es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 20. Oktober 2023 (betr. Kunden-Nr. [...]) vollumfänglich aufzuheben und diese zu verpflichten, die Übernahme der Kosten gemäss ihrer Leistungsabrechnung Nr. [...] in der Höhe von EUR 28'125.39 für die zervikale Revisionsoperation und den Spitalaufenthalt vom 21. bis 25. November 2022 in R._____ anzuerkennen und der Beschwerdeführerin das Äquivalent im Betrag von CHF 27'115.87, zzgl. 5% Verzugszins seit dem 24. November 2023, zu bezahlen.