Zu diesem Zeitpunkt war die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Reinigungsmitarbeiter seit mehr als 12 Monaten vollständig aufgehoben und es bestand eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % in einer angepassten Tätigkeit. Ab Juli 2022 betrug die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit bei einer Arbeitsfähigkeit von nach wie vor 0 % in der bisherigen Tätigkeit zufolge einer Verbesserung des Gesundheitszustands neu 70 % (vgl. vorne E. 4.1.).