Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, das Valideneinkommen sei – gleich wie das Invalideneinkommen – anhand des Totalwerts der LSE und nicht gestützt auf branchenspezifische Werte zu bemessen. Zudem sei ihm ein leidensbedingter Abzug vom Invalideneinkommen von 25 % zu gewähren.