1. Der 1971 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 8. Juli 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Mit Vorbescheid vom 29. September 2022 stellte sie dem Beschwerdeführer gestützt auf eine Beurteilung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.