2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 14. November 2023 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids vom 14. November 2023 und die Auszahlung der vier Taggelder. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2024 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: