Sowohl im Einwand vom 4. Oktober 2023 wie auch gegenüber dem Versicherungsgericht gab der Beschwerdeführer des Weiteren an, dass er bei der Eingliederung unterstützt werden möchte und Eingliederungsmassnahmen geprüft werden sollen (VB 91; Beschwerdeantrag Ziff. 1, Beschwerde S. 8).