Auch sei das weitgehend unauffällige alltägliche Funktionsniveau nicht mit dem Vorliegen einer mittelgradigen bis schwergradigen Depression vereinbar. Gemäss ICD-10 sei ein Betroffener mit mittelgradiger bzw. schwergradiger Depression nur unter erheblichen Schwierigkeiten bzw. unwahrscheinlich in der Lage, unter anderem häusliche Aktivitäten fortzuführen. Dies sei hier nicht der Fall, auch wenn der Beschwerdeführer eine externe Strukturierung durch eine Fachperson der Spitex in Anspruch nehme (VB 81 S. 17 f.).