den im Allgemeinen auch fluktuierende, vom Konsum abhängige depressive Krankheitszeichen induziert. Davon sei beim Beschwerdeführer überwiegend wahrscheinlich auszugehen. Ein Vollbild eines amotivationalen Syndroms sei am 31. Mai 2023 (Datum der Begutachtung) anhand konkreter psychopathologischer Befunde nicht objektivierbar gewesen. Auch sei das weitgehend unauffällige alltägliche Funktionsniveau nicht mit dem Vorliegen einer mittelgradigen bis schwergradigen Depression vereinbar.