"- Störungen durch Cannabinoide: Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtiger Substanzgebrauch (ICD-10 F12.24) - Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10 F90.0)" Dr. med. B._____ führte zudem aus, seit dem Referenzzeitpunkt im Februar 2020 bestehe medizinisch-theoretisch bei ganztägiger Präsenz in der angestammten Tätigkeit als Altenpfleger eine Arbeitsfähigkeit von 60 % und in einer angepassten Tätigkeit im 1. Arbeitsmarkt eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (VB 81 S. 24 f.).