Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs sistierte die Beschwerdegegnerin die halbe Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 28. September 2022 wegen Verdachts auf unrechtmässigen Leistungsbezug per sofort. Mit Verfügung vom 11. Januar 2023 wurde die Rente sodann mittels prozessualer Revision der Verfügung vom 23. Juli 2021 rückwirkend per 1. April 2019 aufgehoben. 1.2. Am 28. September 2023 erliess die Beschwerdegegnerin zudem fünf Verfügungen, mit welchen sie die dem Beschwerdeführer während der beruflichen Massnahmen zwischen dem 16. Juli 2019 und dem 6. September 2020 ausgerichteten IV-Taggelder im Umfang von insgesamt Fr. 130'811.05 zurückforderte.