Folglich fehlt es auch an einem Bericht einer behandelnden Fachärztin oder eines behandelnden Facharztes, welcher die Erfolgsaussichten einer Hippotherapie ausdrücklich prognostisch schätzt, sowie eine Aussage darüber trifft, ob ein stabiler Zustand herbeigeführt werden könne (E. 6.2. hiervor). Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, er müsse in seiner globalen Entwicklung gefördert werden, was sich aus dem Kostenübernahmegesuch seiner Kinderärztin für Heilpädagogisches Reiten vom 2. Mai 2023 (VB 43) ergebe (Beschwerde Rz.