Wie bereits ausgeführt liegt kein ärztlicher Bericht bei den Akten, welcher sich zur konkreten Ausgestaltung bzw. den Zielen einer Hippotherapie beim Beschwerdeführer äussert (E. 5.3. hiervor). Folglich fehlt es auch an einem Bericht einer behandelnden Fachärztin oder eines behandelnden Facharztes, welcher die Erfolgsaussichten einer Hippotherapie ausdrücklich prognostisch schätzt, sowie eine Aussage darüber trifft, ob ein stabiler Zustand herbeigeführt werden könne (E. 6.2. hiervor).