Dass die Trisomie 21 - im Gegensatz zur Autismus-Spektrum-Störung - bisher nicht in der GgV aufgeführt war, ist darauf zurückzuführen, dass nach der Rechtsprechung Leiden, die in ihrer Gesamtheit nicht direkt durch eine wissenschaftlich anerkannte Behandlung behandelt werden können - wie die Trisomie 21 -, nicht als solche in die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen werden können (vgl. BGE 114 V 22 E. 2c S. 26). Die Aufnahme von Ziffer 489 in die GgV hat zur Folge, dass die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen für alle Komponenten der Trisomie 21 übernimmt, auch für solche, die nicht in der GgV aufgeführt sind, wie die Mus-