Eine Vergleichbarkeit zwischen Trisomie 21 und Autismus-Spektrum-Stö- rung scheitert bereits daran, dass es sich bei der am 1. März 2016 erfolgten Aufnahme der Trisomie 21 (Down-Syndrom) in die GgV (Geburtsgebrechen Nr. 489) um eine politisch gewollte Ausnahme handelt (vgl. Rz. 489.1 KSME; Motion 13.3720 Zanetti [Aufnahme der Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen] der Eidgenössischen Räte vom 3. Juni 2014).