2023, S. 177 f.). Dementsprechend werden in den Berichten der behandelnden Ärzte sowie der heilpädagogischen Schule des Beschwerdeführers an erster Stelle Einschränkungen im Bereich der Kommunikation (VB 30 S. 2; 38) und der sozialen Interaktion (VB 31; 38) genannt. Für diese Art von Entwicklungsstörungen bzw. Beeinträchtigungen erweist sich die Hippotherapie nicht als geeignet und zweckmässig. 5.4. Der Beschwerdeführer beruft sich ferner auf das Rechtsgleichheitsgebot und macht geltend, da die Hippotherapie bei Trisomie 21 übernommen werde und sowohl bei Trisomie 21 als auch beim Beschwerdeführer eine -8-