_ vom 2. Mai 2023, auf welches sich der Beschwerdeführer stützt, betrifft das Heilpädagogische Reiten (VB 43). Heilpädagogisches Reiten ist eine von der Hippotherapie zu unterscheidende Therapieform des Therapeutischen Reitens und gilt nicht als medizinische Massnahme im Sinne von Art. 14 IVG (Rz. 1043; 1021.8