5.3. Vorliegend befindet sich weder eine ärztliche Verordnung zur Durchführung einer Hippotherapie noch ein ärztlicher Bericht, der sich in irgendeiner Weise zur Durchführung und zu den Zielen einer Hippotherapie äussert, bei den Akten. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gemäss Rz. 1021 KSME (E. 5.2.1. hiervor) sind bereits aus diesem Grund nicht erfüllt. Das Kostengutsprachegesuch von Dr. med. D._____ vom 2. Mai 2023, auf welches sich der Beschwerdeführer stützt, betrifft das Heilpädagogische Reiten (VB 43).