1021.3 KSME muss die Hippotherapie ärztlich verordnet sein. Die Indikation zur Therapie muss durch neurologisch oder neuropsychologisch fassbare Störungen begründet sein, die mit entsprechenden Befunden dokumentiert sein müssen, und welche sich auf den Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten auswirken. Aus dem Antrag zur Hippotherapie müssen die Ziele der Behandlung hervorgehen. Von der IV sind diejenigen Hippotherapie-K-Stellen anerkannt, die auf der Liste der Schweizer Gruppe für Hippotherapie-K aufgeführt sind (Rz. 1021.7 KSME).