Bewegungsübergänge bewältige der Beschwerdeführer schwerfällig und plump. Er habe Mühe Hindernisse zu überwinden und wirke oft träge. Aus diesen Gründen empfehle die Heilpädagogische Schule das Angebot des Heilpädagogischen Reitens zu nutzen. Ein positiver Einfluss sei anzunehmen (VB 43). 5. 5.1. Vorliegend steht nach Lage der Akten fest und ist unbestritten, dass beim Beschwerdeführer das Geburtsgebrechen einer Autismus-Spektrum-Stö- rung (Ziff. 405 GgV-Anhang) vorliegt (VB 33; 49). Streitig und zu prüfen ist zunächst, ob die Beschwerdegegnerin die Kosten für die Hippotherapie des Beschwerdeführers zur Behandlung des Geburtsgebrechen Ziff. 405 GgV- Anhang zu übernehmen hat.